Häufig gestellte Fragen:
+ Was ist der Unterschied zwischen einem Tierbestatter und einem Tierkrematorium?
Im Gegensatz zu einem reinen Tierbestatter befindet sich die Einäscherungsanlage bei uns, als Tierkrematorium, direkt im Hause. Somit können wir die Zwischenaufbewahrung und den Weitertransport verstorbener Tiere vermeiden. Die Einäscherung findet direkt bei uns im Krematorium statt. Bis zur Einäscherung werden die Tiere bei uns in speziell dafür eingerichteten Kühlraumen aufbewahrt.
+ Bekomme ich wirklich die Asche meines Tieres zurück?
Neben zahlreichen Maßnahmen, die die eindeutige Identifizierung Ihres Tieres jederzeit gewährleisten, wird zusätzlich jedem Tier, das zu uns kommt, ein einmaliger Schamott-Nummernstein zugeordnet. Dieser begleitet das Tier während der gesamten Zeit hier im Tierkrematorium und befindet sich später mit bei der Asche bzw. in der Urne. Wir garantieren Ihnen zu jeder Zeit, dass Sie die Asche Ihres eigenen Lieblings zurückerhalten. Transparenz hat für uns höchste Priorität, zögern Sie also nicht, uns jederzeit Fragen zum Ablauf zu stellen.
+ Wie ist der Ablauf, wenn ich mein Tier bei Tieba kremieren lassen möchte?
Wenn Sie Ihr verstorbenes Tier zu uns bringen möchten, können Sie dies jederzeit während unserer Öffnungszeiten (Mo. -Fr. 09-17 Uhr) tun. Alternativ holen wir Ihr Tier selbstverständlich auch bei Ihnen zuhause oder beim Tierarzt ab. Hierfür können entweder Sie selbst uns informieren oder Ihr Tierarzt kontaktiert uns.
Für Anlieferungen und/oder Abholungen außerhalb der Öffnungszeiten, sprich nach 17 Uhr oder an Wochenenden und Feiertagen, ist unser Bereitschaftsdienst für Sie erreichbar (0179 – 1392077).
Entsprechend Ihrer Wünsche füllen wir dann mit Ihnen gemeinsam die Unterlagen aus bzw. senden Ihnen diese zu und besprechen mit Ihnen die Vorgehensweise sowie Möglichkeiten.
+ Was passiert mit meinem Tier, wenn ich es nicht einäschern lasse oder bestatte?
Jeder Tierbesitzer kommt einmal an den Punkt, wo er sich damit beschäftigen muss, was mit seinem Tier geschehen soll, wenn es verstorben ist. Hierbei stellt sich automatisch die Frage, was eigentlich mit dem verstorbenen Tier passiert, wenn es nicht eingeäschert oder anderweitig bestattet wird. Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, muss das verstorbene Tier der Tierkörperbeseitigung (TBA) zugeführt werden. Dort werden Haustiere, gemeinsam mit Schlachtabfällen und verunfalltem Wild „weiterverarbeitet“. Das Resultat sind Industriefette, Schmierstoffe und Tiermehl.
Seit Zeiten von BSE darf Tiermehl nicht mehr als Tierfutter in den Nahrungskreislauf zurückgeführt werden, sondern wird z.B. in Zementwerken als Brennstoff verwertet.
Im Gegensatz zu einem reinen Tierbestatter befindet sich die Einäscherungsanlage bei uns, als Tierkrematorium, direkt im Hause. Somit können wir die Zwischenaufbewahrung und den Weitertransport verstorbener Tiere vermeiden. Die Einäscherung findet direkt bei uns im Krematorium statt. Bis zur Einäscherung werden die Tiere bei uns in speziell dafür eingerichteten Kühlraumen aufbewahrt.
+ Bekomme ich wirklich die Asche meines Tieres zurück?
Neben zahlreichen Maßnahmen, die die eindeutige Identifizierung Ihres Tieres jederzeit gewährleisten, wird zusätzlich jedem Tier, das zu uns kommt, ein einmaliger Schamott-Nummernstein zugeordnet. Dieser begleitet das Tier während der gesamten Zeit hier im Tierkrematorium und befindet sich später mit bei der Asche bzw. in der Urne. Wir garantieren Ihnen zu jeder Zeit, dass Sie die Asche Ihres eigenen Lieblings zurückerhalten. Transparenz hat für uns höchste Priorität, zögern Sie also nicht, uns jederzeit Fragen zum Ablauf zu stellen.
+ Wie ist der Ablauf, wenn ich mein Tier bei Tieba kremieren lassen möchte?
Wenn Sie Ihr verstorbenes Tier zu uns bringen möchten, können Sie dies jederzeit während unserer Öffnungszeiten (Mo. -Fr. 09-17 Uhr) tun. Alternativ holen wir Ihr Tier selbstverständlich auch bei Ihnen zuhause oder beim Tierarzt ab. Hierfür können entweder Sie selbst uns informieren oder Ihr Tierarzt kontaktiert uns.
Für Anlieferungen und/oder Abholungen außerhalb der Öffnungszeiten, sprich nach 17 Uhr oder an Wochenenden und Feiertagen, ist unser Bereitschaftsdienst für Sie erreichbar (0179 – 1392077).
Entsprechend Ihrer Wünsche füllen wir dann mit Ihnen gemeinsam die Unterlagen aus bzw. senden Ihnen diese zu und besprechen mit Ihnen die Vorgehensweise sowie Möglichkeiten.
+ Was passiert mit meinem Tier, wenn ich es nicht einäschern lasse oder bestatte?
Jeder Tierbesitzer kommt einmal an den Punkt, wo er sich damit beschäftigen muss, was mit seinem Tier geschehen soll, wenn es verstorben ist. Hierbei stellt sich automatisch die Frage, was eigentlich mit dem verstorbenen Tier passiert, wenn es nicht eingeäschert oder anderweitig bestattet wird. Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, muss das verstorbene Tier der Tierkörperbeseitigung (TBA) zugeführt werden. Dort werden Haustiere, gemeinsam mit Schlachtabfällen und verunfalltem Wild „weiterverarbeitet“. Das Resultat sind Industriefette, Schmierstoffe und Tiermehl.
Seit Zeiten von BSE darf Tiermehl nicht mehr als Tierfutter in den Nahrungskreislauf zurückgeführt werden, sondern wird z.B. in Zementwerken als Brennstoff verwertet.